Die Kanalbenützungsgebühr ist für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage zu entrichten. Sie errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
Einbringung von Mischwasser € 3,39
Einbringung von Schmutzwasser € 3,08
Einbringung von Regenwasser € 0,31