Die Wasserbezugsgebühr ist in der Wasserabgabenordnung mit € 2,20 m³ festgesetzt.
Die Anpassung erfolgt ab dem 1. Quartal 2025.
Die Wasserbezugsgebühr ist in der Wasserabgabenordnung mit € 2,20 m³ festgesetzt.
Die Anpassung erfolgt ab dem 1. Quartal 2025.