Aufschließungsabgabe

2023-03-01T10:11:17+01:0017. März 2021||

Die Vorschreibung und Einhebung der Aufschließungsabgaben haben ihre Rechtsgrundlage in der  NOE BO 2014 § 38 Die Abgabe wird aus dem Produkt von Berechnungslänge BL (Wurzel aus Fläche Bauplatz)  x  Bauklassenkoeffizient BKK x Einheitssatz  errechnet. Einheitssatz € 450,-