Aufschließungsabgabe
Die Vorschreibung und Einhebung der Aufschließungsabgaben haben ihre Rechtsgrundlage in der NOE BO 2014 § 38 Die Abgabe wird aus dem Produkt von Berechnungslänge BL (Wurzel aus Fläche Bauplatz) x Bauklassenkoeffizient BKK x Einheitssatz errechnet. Einheitssatz € 600,-