Grundsteuer B
Der Jahresgrundsteuerbetrag wird berechnet, indem der im letzten Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgestellte Meßbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. exkl. MwSt. € 500,00 Hebesatz
Der Jahresgrundsteuerbetrag wird berechnet, indem der im letzten Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgestellte Meßbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. exkl. MwSt. € 500,00 Hebesatz
Der Jahresgrundsteuerbetrag wird berechnet, indem der im letzten Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgestellte Meßbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. exkl. MwSt. € 500,00 Hebesatz