Kanaleinmündungsabgabe
Die Vorschreibung und Einhebung der Kanalabgaben erfolgt auf Grundlage des NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230. Einbringung von Mischwasser € 18,18 Einbrinung von Schmutzwasser € 14,11 Einbringung von Regenwasser € 14,24
Die Vorschreibung und Einhebung der Kanalabgaben erfolgt auf Grundlage des NÖ Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230. Einbringung von Mischwasser € 18,18 Einbrinung von Schmutzwasser € 14,11 Einbringung von Regenwasser € 14,24
Die Kanalbenützungsgebühr ist für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage zu entrichten. Sie errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ... mehr lesen